BVfK - Wochenendticker 27. April 2019

kompetent - kritisch - konstruktiv

*** exklusiv für BVfK-Mitglieder ***

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Heidi Hetzer ist tot: „Ich lebe nicht mehr, aber ich habe gelebt!“

 

Die Welt ist toll. Ihr müsst raus - nicht mit dem Arsch vorm Fernseher sitzen!

Neues aus der BVfK-IT-Abteilung: 

Das Internet spielt sich auf dem Smartphone ab - ist Ihre Seite responsive?

 

Mitgliederumfrage (Forts.): Navi-Vorbereitung richtig bewerben.

Neues aus der BVfK-Rechtsabteilung:

Negative Google-Bewertungen: BVfK-Juristen erwirken die Entfernung von 150 Negativ-Bewertungen eines BVfK-Mitglieds.

 

Save the date: 12. September BVfK-IAA-Händlerabend 2019!

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Sehr geehrte BVfK-Mitglieder,

„Fräulein“ Clärenore Stinnes (Fräulein Stinnes fährt um die Welt - YouTube) war ihr großes Vorbild, als sich Heidi Hetzer (www.heidi-um-die-welt.com) knapp 90 Jahre später entschloss, die Welt in einem Oldtimer zu umrunden.

Die ehemalige Rennfahrerin wie auch erfolgreiche Besitzerin eines Berliner Opel-Autohauses fand zwar keinen Adler, wie die damals 26-jährige Industriellentochter aus dem Ruhrgebiet, sondern machte sich im Alter von 77 Jahren in einem dem deutschen Nobelmodell der 1920er Jahre ähnlichen "Hudson Great Eight", den sie liebevoll Hudo nannte, auf eine nicht weniger abenteuerliche Reise, bei der sie in knapp 3 Jahren sogar die doppelte Strecke, nämlich 84.000 km zurücklegte.

 Wer das Glück hatte, die taffe Dame live erleben zu können, war schnell von Ihrer Energie, Tatendrang und Optimismus angesteckt. Sie war echt und authentisch, trennte sich bereits 150 km nach dem Start zu ihrer Weltumrundung von ihrem ersten Co-Piloten. „… nicht weil der schwul war, sondern weil wir ständig Raucherpausen einlegen mussten. So kommt man nicht weiter!“

Sie war keine PR-geschliffene Komfort-Abenteurerin, sondern sagte, was sie dachte, wovon sie überzeugt war. Heidi Hetzer saß wirklich hinterm Steuer und meisterte alle Probleme und Anforderungen ihrer spektakulären Reise selbst – ein bei einer Reparatur bei laufendem Motor verloren gegangener Mittelfinger gab genauso Zeugnis davon, wie die Tatsache, dass sie nach kurzem Krankenhausbesuch weiterfuhr.

Heidi Hetzer fährt nun nicht mehr weiter. Sie ist am vergangenen Ostersonntag einem Krebsleiden erlegen. Wir verneigen uns vor einer großartigen Frau und Autohändlerin!

Alles Gute für die letzte Reise liebe Heidi Hetzer!

Ihr 

Ansgar Klein
Geschäftsführender Vorstand
Bundesverband freier Kfz-Händler BVfK e.V.

Feedback immer gerne direkt an: vorstand@bvfk.de

Bild oben: Heidi Hetzerund Ansgar Klein im Mai 2017 bei "Limbachs Bezingesprächen".

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"Geht nicht gibt’s nicht!" DEUVET-Nachruf auf Heidi Hetzer

Mit diesem eingängigen Lebensmotto war Heidi Hetzer Zeit ihres Lebens gut gefahren.

Niemals aufgeben, auch nach heftigen Verletzungen bei ihren geliebten Touren oder eigentlich unlösbaren technischen Gebrechen ihrer oft betagten Gefährte bei ihren zahllosen Abenteuern war daran nicht zu denken.

Jetzt ist die weltweit bekannte und überaus beliebte Berliner „Kodderschnauze“ im Alter von 81 Jahren zu ihrer Weiterreise angetreten.

Der DEUVET erinnert sich mit großem Respekt vor ihrer Lebensleistung für die Oldtimerei, den Motorsport und für aktive Frauen im noch immer eher männerlastigen Automobilbereich.

Sie war dem Bundesverband stets freundschaftlich und hilfsbereit verbunden und Botschafterin für die Mobilität mit historischen Fahrzeugen.

Ihre selbst gewählte Verabschiedung mit den Worten: „Ich lebe nicht mehr, aber ich habe gelebt!“ passt zu dieser beeindruckenden Frau und ihrem aufregenden Leben.

Gute Weiterreise liebe Heidi!

https://deuvet.de/

Bild oben: Mit ihrem "HUDO" fuhr Heidi Hetzer in zwei Jahren 84.000 km um die Welt.

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Neues aus der BVfK-IT-Abteilung:

Das Internet spielt sich auf dem Smartphone ab - ist Ihre Seite responsive?

Vor gut vier Jahren waren Internetnutzer in Deutschland mit ca. 45% schon gut dabei, in Sachen Internetnutzung per Smartphone. Heute ist das Smartphone mit 87% das Gerät, von dem die meisten Suchanfragen im Internet gemacht werden.

Das ist eine rasante Entwicklung und wer da immer noch mit einer statischen Internetpräsenz im Netz ist, der hat den Zug der Zeit ganz klar verpasst.

Wer heutzutage gut gefunden und gut empfunden werden möchte, der sollte großen Wert auf eine gut funktionierende mobile Webseite legen.

Zwei Wege zur mobilen Webseite:

Wer viel im Netz unterwegs ist, dem ist mit Sicherheit schon aufgefallen, dass sich die mobilen Ansichten der meißten Seiten von den Desktop-PC Darstellungen unterscheiden.

Das liegt daran, das die Inhalte für eine bessere Lesbarkeit auf dem Handy optimiert wurden, das nennt sich "responsive" und kann über das Design-Template der Internetseite realisiert werden.

Manche Seitenbetreiber betreiben sogar eine extra mobile Seite, etwa auf einer Subdomain wie z.Bsp. mobil.musterautohaus.de.

Responsive ist nur ein Faktor.

Wer aber noch ein wenig genauer hinschaut, dem ist möglicherweise aufgefallen, dass sich viele der mobilen Seiten gar nicht so sehr unterscheiden. Lediglich das Logo, Farben und Textinhalte sind unterschiedlich, der Aufbau der Inhalte ist meistens ziemlich ähnlich.

Das liegt an der Nutzererwartung, die ein Internetnutzer an die Bedienbarkeit einer mobilen Seite hegt. So individuell die Seite auch sein mag (in der Desktop-PC-Ansicht), so hat sich bei den Handysurfern doch ein klarer Standard durchgesetzt.

Machen Sie sich fit für mobile Internetnutzer

Sollten Sie vorhaben, etwas an Ihrer Internetpräsenz zu optimieren, dann sprechen Sie mit Ihrer Internetagentur oder gerne auch mit den BVfK-IT-Spezialisten, die Ihnen auch gerne Händlerwebseiten erstellen, die für mobile Geräte optmiert sind.

Mehr Infos finden Sie im Mitgliederbereich auf BVfK.de: 

>>> BVfK-Händlerwebseite

Viel Erfolg im Netz

Marcel Manthey, BVfK-IT-Abteilung

m.manthey@bvfk.de

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Mitgliederumfrage (Forts.): Navi-Vorbereitung richtig bewerben.

Wie bereits berichtet, werden Fahrzeuge mit dem Ausstattungsmerkmal „Navigationssystem“ beworben, obwohl ein solches tatsächlich nicht vorhanden ist. Tatsächlich ist lediglich eine Vorrüstung für die Verwendung einer Smartphone-Navigation verbaut, welche die eigentliche Navigationsfunktion übernimmt, so dass ein zusätzliches Gerät zum Betrieb des Navigationssystems erforderlich ist.

Wie bewerbe ich denn jetzt ein "unvollständiges" Navigationssystem?

Es sollte ausdrücklich vermieden werden, derartig ausgestattete Fahrzeuge so zu bewerben, dass beim durchschnittlichen Verbraucher der Eindruck entsteht, ein selbstständiges und fest installiertes Navigationssystem sei Bestandteil des Fahrzeugs.

Auf der eigenen Homepage, wo man seine Angebote frei gestalten kann, empfiehlt sich, ein unmissverständlicher Alternativbegriff wie „Navi-Smartphone-Vorbereitung“ oder "Navi-Vorbereitung", idealerweise auch in Verbindung mit textlicher Erläuterung.
Schwieriger wird dies jedoch, wenn es darum geht, in standardisierten Formaten, wie bei den Internetbörsen die richtige Bezeichnung zu finden.

Jedenfalls sollte aber ordnungsgemäß und in unmittelbarem Zusammenhang mit der Begrifflichkeit „Navigationssystem“ darüber aufgeklärt werden, dass dieses nicht eigenständig funktioniert.

Hierzu eine Rückmeldung eines BVfK-Mitgliedes: „…Wir klicken nach wie vor Navigation an, schreiben heute in der Anzeige entweder „Online Navigation“ oder Navigation CarPlay/Android Auto...Online-Navis werden recht gut angenommen. Oft sind die Funktionen auch besser als die Festnavis. Apple Karten hat beispielsweise Live Staudaten von TomTom. Aus meiner Sicht die ideale Lösung: Ein Feld „Navigation-Online“. Denn auch Volvo bietet bereits ab Werk ein Online Navi an. Da wird nix gespiegelt wie bei Google… Da ist das Handy der Navirechner…“

Der BVfK steht in Kontakt mit den Autobörsen und dem ZDK, um einen wettbewerbsrechtlich unbedenklichen und gleichzeitig werblich aussagekräftigen Begriff zu finden.

BVfK-Mitglieder wissen, wie die Kundschaft tickt und was sie wie versteht. Daher sind sie aufgerufen, bei der Suche nach der richtigen Bezeichnung zu helfen.

>>> Hier geht's zur Umfrage (vorher einloggen!)

Die Ergebnisse lassen wir anschließend in den bereits bestehenden Dialog mit den Autobörsen und den Kollegen vom ZDK einfließen, damit Sie zukünftig rechtssicher werben können, ohne auf wichtige Werbeinformationen verzichten zu müssen.

Ihre BVfK-Rechtsabteilung

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Neues aus der BVfK-Rechtsabteilung:

Negative Google-Bewertungen: BVfK-Juristen erwirken die Entfernung von 150 Negativ-Bewertungen eines BVfK-Mitglieds.

Internetwerbung ist heutzutage nicht nur in der Kfz-Branche, sondern nahezu für jeden Anbieter von Waren oder Dienstleistungen ein enorm wichtiges, mitunter sogar das absatzförderndste Standbein. Die Möglichkeit der Kundschaft, dem Grad ihrer Zufriedenheit durch Bewertungen – meist in Form einer Sterne-Skala mit Kommentarfunktion – Ausdruck zu verleihen, ist für viele Fluch und Segen zugleich.

Denn auch wenn die Werbewirkung positiver Kundenmeinungen nicht zu unterschätzen ist, so kann das Gesamtbild schnell durch unberechtigte Negativbewertungen getrübt werden. Diese sind allerdings oftmals unbegründet, enthalten ehrrührige Aussagen oder wurden von Personen abgegeben, mit denen ein Kundenkontakt erst gar nicht zustande gekommen ist. Hinsichtlich solcher Bewertungen besteht in den meisten Fällen ein Anspruch auf Löschung gegenüber dem Betreiber des jeweiligen Bewertungsportals.

1-Sterne-Bewertungen ohne Kommentar.

Besonders hart traf es kürzlich ein BVfK-Mitglied, welches sich insgesamt ca. 150 1-Sterne-Bewertungen bei Google ausgesetzt sah, ohne dass der Grund der Negativbewertung genannt wurde.

Wie verschiedene deutsche Gerichte bereits festgestellt haben, sind solche Bewertungen unzulässig, die auf keinerlei persönlichen Erfahrungen beruhen, die schützenswerten Interessen des Unternehmens in besonderem Maße beeinträchtigen und nicht von der Meinungsfreiheit gedeckt sind.

Ob das der Fall ist, gilt es natürlich vorab herauszufinden. Der Portalbetreiber fordert die Bewerter nach ausführlich begründeter Beanstandung des Unternehmensinhabers in der Regel zur Stellungnahme auf. Bleibt diese aus, bestehen gute Chancen auf eine Entfernung der Bewertungen.

So auch im zuvor beschriebenen Sachverhalt, in dem die BVfK-Rechtsabteilung die vollständige Entfernung sämtlicher 1-Sterne-Bewertungen erreichen konnte. Es war nicht nachweisbar, dass ein Kundenkontakt tatsächlich zustande kam. In einem solchen Fall trifft den Portalbetreiber eine sogenannte „sekundäre Beweislast“, da es dem Händler grundsätzlich nicht möglich ist, Negativtatsachen, also Ereignisse, die nicht stattgefunden haben, zu beweisen.

Bei Google-Bewertungen tritt die Besonderheit hinzu, dass es für Google „My Business“-Anliegen keinen Support in Deutschland gibt. Die Kontaktaufnahme und Form der Beanstandung gestalten sich daher etwas komplizierter. Sollten Sie bzw. Ihr Unternehmen betroffen sein und Unterstützung benötigen, wenden Sie sich gerne an die BVfK-Rechtsabteilung.

Falsche Tatsachenbehauptungen oder Schmähkritik?

Grundsätzlich und glücklicherweise herrscht auch im Netz Meinungsfreiheit. Daher kann der Kunde seine Erfahrungen mit dem Händler ausführlich schildern, ohne etwaige Zensuren befürchten zu müssen. Naja - fast, denn natürlich dürfen keine unwahren Tatsachen behauptet oder Personen / Unternehmen in unzulässiger Weise herabgewürdigt werden (Schmähkritik).

Auch in diesen Fällen können Ansprüche auf Löschung der beanstandeten Inhalte sowohl gegen den Portalbetreiber als auch gegen den Bewertenden bestehen. Diese setzen voraus, dass die falschen Tatsachenbehauptungen widerlegt werden bzw. eine exakte Darlegung der Gründe erfolgt, die zur Ehrrührigkeit der jeweiligen Aussage führen.

Beispiele: Die Bezeichnung als „Betrüger“ dürfte unzulässig sein, wenn hierdurch der wahrheitswidrige Eindruck entsteht, es sei ein Betrug im strafrechtlichen Sinne begangen worden. Auch die Aussage „Ich würde hier bestimmt nichts mehr kaufen“ kann ohne weitere Erläuterungen unzulässig sein, da sie derart abstrakt gehalten ist, dass zu viele Interpretationsmöglichkeiten im Hinblick auf die Verhaltensweise des Bewerteten bestehen.

Im Einzelfall können sogar Äußerungen, die wahr sind und nicht in den Bereich der Schmähkritik fallen, unzulässig sein, denn grundsätzlich muss stets eine Abwägung der Interessen an der Verbreitung der Meinungsäußerung gegenüber den schützenswerten Interessen des Händlers erfolgen. Die Wahrscheinlichkeit, dass diese Interessenabwägung zugunsten des Bewerteten ausfällt, ist aber in der Praxis als gering zu bewerten.

Anmerkung der BVfK-Rechtsabteilung

Sind Sie von Negativbewertungen betroffen, sichern Sie als erstes die Bewertung per Screenshot und kopieren Sie den Link, unter dem die Bewertung aufrufbar ist.

Bei 1-Sterne-Bewertungen ohne Erklärung bestehen generell gute Chancen auf Entfernung, insbesondere auf Portalen wie Mobile.de und Autoscout24.de, bei denen der Kommunikationsweg deutlich kürzer ist, als beim zuweilen undurchsichtigen Zuständigkeitsgeflecht des Internetriesen Google.

Die Entfernung einzelner Aussagen ist anspruchsvoller. Allerdings hat die Vergangenheit auch hier gezeigt, dass sich diesbezügliche Ansprüche häufig durchsetzen lassen.

Erwarten Sie allerdings nicht, dass sich Aussagen wie „Das Fahrzeug erschien mir zu teuer“ oder „Der Händler trat mir gegenüber am Telefon unfreundlich auf“ entfernen lassen. Hierbei besteht nur noch die Möglichkeit, die Negativbewertungen Ihrerseits zu kommentieren, was zu empfehlen ist.

Gerne ist die BVfK-Rechtsabteilung auch in solchen Fällen bei der Prüfung und Durchsetzung der Ansprüche behilflich!

Ihre BVfK-Rechtsabteilung

>>> Anfrage-Ersteinschätzung (vorher im Mitgliederbereich einloggen).

Wichtige Links zu den Informationen und Leistungen der BVfK-Rechtsabteilung:

>>> BVfK-Vertragsformulare

>>> Erfassungsbogen-BVfK-Schiedsstelle

>>> Liste der BVfK-Vertragsanwälte

>>> FAQs-BVfK-Rechtsfragen

>>> BVfK-Verbraucherinformation-zum-Kaufrecht

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Save the date: 12. September BVfK-IAA-Händlerabend 2019!

Das BVfK-Team lädt wieder zum traditionellen BVfK-IAA-Händlerabend ein, der wie gewohnt in Bad Homburg, gut erreichbar und dennoch nur 17 S-Bahn-Minuten vom Messegelände entfernt ist. Ein weiterer Vorteil sind Übernachtungspreise ohne exorbitante IAA-Aufschläge. 

Planen Sie jetzt Ihren IAA-Besuch und verbinden diesen mit der Teilnahme am wie gewohnt interessanten und unterhaltsamen BVfK-Händlerabend mit vielen neuen Informationen und wertvollem Erfahrungsaustausch.

Möglicherweise auch mit der Kanzlerin (Bild oben auf dem BMW-Stand 2017), die ihren IAA-Besuch wieder fest eingeplant hat.

In Kürze erfolgen weitere Informationen zur Anmeldung und Buchung.

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